Kalamitäten: Projektförderung - Frist 30.9.!

Die Bundesministerien für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) und für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) haben einen Förderaufruf zum „Umgang mit Kalamitätsflächen und Kalamitätsholz“ gestartet. Über die Fachagentur für Nachwachsende Rohstoffe (FNR) können ab jetzt Anträge gestellt werden.


 Angesichts der drastischen Schäden der letzten Jahre in bayerischen Wäldern werden jetzt über die Förderrichtlinie Waldklimafonds Vorhaben zum Umgang mit Kalamitätsflächen und Kalamitätsholz gefördert. Dies betrifft zum Beispiel Projekte, die Lager- und Logistikkonzepte für Kalamitätsfälle erarbeiten als auch Vorhaben, bei denen es um die stoffliche und energetische Nutzung von Kalamitätsholz geht.
Weitere Projektthemen sind die Erstellung von Leitfäden zum Umgang mit Kalamitätsflächen unter Berücksichtigung naturschutzfachlicher und ökologischer Aspekte, Konzepte zu bodenschonenden Holzernteverfahren, Bewertungsschemata für Kalamitätsholz und -flächen sowie Fachinformationen zur Verwendung von Kalamitätsholz, etwa beim Bauen. Die Einreichungsfrist für Projektskizzen endet am 30. September 2020.

 

Laut offiziellem Förderaufruf sind folgende fachspezifische Themen förderfähig:

 

  • Erstellung von Leitfäden zum Umgang mit Kalamitätsflächen und mit Kalamitätsholz unter Berücksichti-gung ökologischer Aspekte

  • Erstellung von Konzepten unter Berücksichtigung des Arbeitsschutzes und von bodenschonenden Holz-ernteverfahren und-bringung auf Kalamitätsflächen

  •  Erstellung von Bewertungsschemata:

  • für Kalamitätsflächen als naturschutzfachliche und ökologische Potenzialflächen

  • für Kalamitätsholz (z.B. Sortierung)

  • Erstellung von Lager-und Logistikkonzepten für den Kalamitätsfall

  • Stoffliche Nutzungsmöglichkeiten von Kalamitätsholz in Abhängigkeit der Holzqualität

  • Thermische Nutzungsmöglichkeiten von Kalamitätsholz in Abhängigkeit der Holzqualität

  • Fachinformationen zu Fragen der Eignung von Kalamitätsholz in verschiedenen Verwendungsbereichen (z.B. Bauen)

 

Förderfähig sind Vorhaben, die einen Beitrag zu den förderpolitischen Zielen der Förderrichtlinie Waldklimafonds leisten. Mittel für eine Förderung im Rahmen dieses Aufrufes stehen nur begrenzt zur Verfügung, es gilt der Haushaltsvorbehalt. Zur Erstellung von Projektskizzen steht die internetbasierte Plattform easy-Online zur Verfügung.

Alle weiteren Details zur Förderung, Ansprechpartner und rechtliche Grundlagen können unter "Informationen" entnommen werden.

 

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Informationen

 

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