Förderungen Digitalisierung Forstwirtschaft

Die von der Cluster-Initiative Forst und Holz durchgeführte Umfrage zum Stand der Digitalisierung der bayerischen Forstwirtschaft ergab, dass viele Fördermöglichkeiten digitaler Investitionen unbekannt und ungenutzt sind.

Die folgende Zusammenstellung verschiedener Fördermittel zur Umsetzung digitaler Projekte bietet eine Übersicht über aktuelle Förderprogramme, deren Umfang, Voraussetzungen und grundlegende Informationen zur Antragsstellung.

Förderprogramme

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"Digital Jetzt"

  • Förderung durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie
Was wird gefördert?
  • Investitionen in digitale Technologien und Qualifizierung der Mitarbeiter.
Art der Förderung
  • Zuschuss der nicht zurückgezahlt werden muss
  • maximale Fördersumme beträgt 50.000 Euro
  • der Förderzuschuss bemisst sich anteilig an den Investitionskosten des Unternehmens
  • die Förderquote ist nach Unternehmensgröße gestaffelt.
Wer wird gefördert?
  • Kleine und mittelständische Unternehmen aller Branchen
Voraussetzungen
  • das Unternehmen muss eine Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland haben, in der die Investition erfolge
  • das Vorhaben darf bei der Förderbewilligung noch nicht begonnen haben
  • Nach der Bewilligung muss das Vorhaben innerhalb von 12 Monaten umgesetzt werden
  • das Unternehmen muss die Verwendung der Fördermittel nachweisen können
Antragsstellung
  • 1. Antragsstellung über das elektronische Antragsformular
  • 2. Prüfung und Bewilligung
  • 3. Umsetzung im Unternehmen
  • 4. Online Verwendungsnachweis mit Sachbericht und Nachweis der Umsetzung
  • 5. Prüfbericht und Auszahlung des Zuschusses an das Unternehmen
Informationen

 

"Bayerischer Bildungsscheck"

  • Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales
Was wird gefördert?
  • Weiterbildung im Bereich Digitalisierung
Art der Förderung
  • Pauschalzuschuss in Höhe von 500 Euro
Wer wird gefördert?
  • Arbeitnehmer*Innen aus Bayern
Voraussetzungen
  • Sie sind eine Arbeitnehmerin oder ein Arbeitnehmer mit Wohnsitz und/oder Arbeitsort in Bayern
  • Ihr Brutto-Jahreseinkommen liegt über 20.000 Euro
  • Sie lassen sich durch eine Weiterbildungsinitiatorin bzw. einen Weiterbildungsinitiator beraten
  • Die gewünschte Weiterbildung befasst sich mit Themen der Digitalisierung
  • Die Weiterbildung kostet mehr als 500 Euro und dauert mindestens acht Stunden
  • Ihre Arbeitgeberin oder Ihr Arbeitgeber kann die Weiterbildung zusätzlich unterstützen
Antragsstellung
  • Zunächst suchen Sie die Weiterbildungsinitiatorinnen und -initiatoren in Ihrer Region für eine Beratung auf
  • Im Gespräch erörtern Sie gemeinsam Ihre Möglichkeiten und erhalten konkrete Weiterbildungsangebote
  • Sobald der Bildungsscheck durch die Beraterin oder den Berater ausgestellt ist, geben Sie ihn beim Weiterbildungsanbieter Ihrer Wahl ab
Informationen

 

"Bayerisches Sonderprogramm Landwirtschaft Digital (BaySL Digital)"

  • Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
Was wird gefördert?
  • Erwerb von Agrarsoftware
  • einschließlich Installation im Rahmen der Erzeugung pflanzlicher und tierischer Produkte
  • sowie deren Vermarktung in der Innen- und Außenwirtschaft
  • Sensor-Technologie zur organischen und mineralischen Düngung
  • digitale Hack- und Pflanzenschutztechnik zur Reduzierung des Pflanzenschutzmitteleinsatzes
  • „1.000-Feldroboter-Programm” sowie
  • digitale Systeme zur Überwachung des Gesundheitszustandes von Nutztieren und zur Verbesserung des Tierwohls
Art der Förderung
  • Sie bekommen die Förderung als Zuschuss
  • dessen Höhe beträgt beim Digitalbonus Agrar: einmalig 500 Euro
  • Ihre zuwendungsfähigen Ausgaben müssen für die beantragte Agrarsoftware mindestens 1.250 Euro betragen
  • bei Sensor-Technologien: 25 Prozent Ihrer zuwendungsfähigen Ausgaben, jedoch maximal 30.000 Euro je Sensoreinheit oder Sensorsystem
  • beim 1.000-Feldroboter-Programm: 25 Prozent Ihrer zuwendungsfähigen Ausgaben, wobei die Höhe Ihrer zuwendungsfähigen Ausgaben je gefördertem Gegenstand begrenzt ist
  • bei digitalen Überwachungssystemen: 25 Prozent Ihrer zuwendungsfähigen Ausgaben, jedoch maximal 15.000 Euro je Antrag
Wer wird gefördert?
  • Unternehmen der Landwirtschaft in Bayern sowie Unternehmen in Bayern, die einen landwirtschaftlichen Betrieb bewirtschaften und
  • unmittelbar kirchliche, gemeinnützige oder mildtätige Zwecke verfolgen
Voraussetzungen
  • Antragsberechtigt sind je nach Art des Vorhabens landwirtschaftliche Unternehmen (einschließlich Wein- und Gartenbau) mit Sitz oder Betriebsstätte in Bayern
  • Unternehmen in Bayern, die einen landwirtschaftlichen Betrieb bewirtschaften und
  • unmittelbar kirchliche, gemeinnützige oder mildtätige Zwecke verfolgen, sowie rechtsfähige Zusammenschlüsse von Landwirten
  • das Vorhaben darf vor der Bewilligung nicht begonnen werden
Antragsstellung
  • eine Antragstellung ist nur online im iBALIS-Serviceportal und nur mit 10stelliger Betriebsnummer und zugehöriger PIN möglich
  • Beginn des Vorhabens nach genehmigtem Antrag
Informationen

 

"Digitalbonus Bayern"

  • Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie
Was wird gefördert?
  • erstmaliger Einsatz von digitalen Systemen, oder Erhöhung des Digitalisierungsgrads
  • wenn dadurch bestehende Produkte, Prozesse und Dienstleistungen verbessert werden
  • Maßnahmen zur Verbesserung der IT-Sicherheit
  • Ausgaben für die Leistung externer Anbieter einschließlich der nötigen Hardware und Software
Art der Förderung
  • Zuschuss von bis zu 10.000 Euro für die Digitalisierung von Unternehmensbereichen und IT-Sicherheit
  • bis zu 50.000 Euro Zuschuss für Maßnahmen mit besonderem Innovationsgehalt
  • der Förderzuschuss bemisst sich anteilig an den Investitionskosten des Unternehmens
  • die Förderquote ist nach Unternehmensgröße gestaffelt
  • anstelle des Digitalbonus kann der Digitalbonus Kredit als zinsverbilligtes Darlehen für zuwendungsfähige Ausgaben ab 25 000 Euro und bis zu einer Höhe von 2.000.000 Euro gewährt werden
Wer wird gefördert?
  • Kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft
Voraussetzungen
  • Die geförderte Maßnahme muss in einer Betriebsstätte in Bayern zum Einsatz kommen
  • das Vorhaben darf bei der Förderbewilligung noch nicht begonnen haben
Antragsstellung
  • 1. Online Antragsstellung und einreichen des unterschreiebenen Förderantrags bei der Bezirksregierung
  • 2. Eingangsbestätigung
  • 3. Prüfung
  • 4. Förderbescheid
  • 5. Nach dem Durchführen der geförderten Maßnahme und Einreichen des Verwendungsnachweises bei der Bezirksregierung
  • 6. Nach der Prüfung des Verwendungsnachweises erfolgt die Auszahlung

Informationen

 

"go digital"

Bundesministerium für Wirtschaft und Energie

Was wird gefördert?

Das Förderprogramm go-digital förder gezielte Beratungs- und Umsetzungsleistungen durch autorisierte Beratungsunternehmen in den Modulen

  • „Digitale Geschäftsprozesse“
  • „Digitale Markterschließung“ und
  • „IT-Sicherheit“
Art der Förderung
  • Beratungsleistungen in einem ausgewählten Hauptmodul mit gegebenenfalls erforderlichen Nebenmodulen werden mit einer Förderquote von 50 % auf einen maximalen Beratertagessatz von 1.100 Euro gefördert
  • als Begünstigte zahlen Sie nur einen Eigenanteil an das Beratungsunternehmen
  • der Förderumfang beträgt maximal 30 Tage in einem Zeitraum von sechs Monaten
Wer wird gefördert?
  • Kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft
  • nicht gefördert werden z.B. Unternehmen des öff. Rechts, Stiftungen und Vereine
Voraussetzungen
  • das Unternehmen hat unter 100 Beschäftigte bei Vertragsabschluss (einschließlich aller Partnerunternehmen und verbundenen Unternehmen)
  • einen Vorjahresumsatz oder Vorjahresbilanzsumme von höchstens 20 Millionen Euro
  • eine Betriebsstätte oder eine Niederlassung in Deutschland und
  • ist Förderfähig nach der De-minimis-Verordnung
Antragsstellung
  • 1. Abschließen des Beratervertrags mit dem autorisierten Unternehmen
  • 2. Das Beratungsunternehmen stellt den Förderantrag
  • 3. Nach Bewilligung startet die zu 50% geförderte Beratung
Informationen

 

Richtlinie zur "Förderung projektbezogener Maßnahmen der forstwirtschaftlichen Zusammenschlüsse im Rahmen eines forstlichen Förderprogramms"

Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten

Was wird gefördert?

Zuwendungsfähig sind Maßnahmen

  • die von den nach BWaldG anerkannten FZus, den Forstbetriebsgemeinschaften (FBG) oder Forstwirtschaftlichen Vereinigungen (FV)
  • für ihre ordentlichen Mitglieder auf deren in Bayern gelegenen Mitgliedsflächen im satzungsgemäß definierten Vereins- oder Geschäftsgebiet durchgeführt werden und
  • die ihren Mitgliedern die Möglichkeiten für die Nutzung und Vermarktung forstwirtschaftlicher Erzeugnisse sowie die ordnungsgemäße und nachhaltige Bewirtschaftung ihrer Wälder sichern
Art der Förderung
  • Die Zuwendung wird als Zuschuss im Rahmen der Projektförderung gewährt
Wer wird gefördert?
  • Förderung forstwirtschaftlicher Zusammenschlüsse
Voraussetzungen
  • Zuwendungsempfänger sind die nach § 18 BWaldG anerkannten FBG bzw. die nach § 38 BWaldG anerkannten FV sowie die diesen gleichgestellten FZus im Sinn des BWaldG
Antragsstellung
  • Bewilligungsbehörde ist das örtlich zuständige AELF
  • Mit der Durchführung der Maßnahme darf erst nach der Bewilligung begonnen werden
  • Die Antragsstellung erfolgt schriftlich

Informationen

 

"unternehmensWert:Mensch"

  • Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Was wird gefördert?

Das Programm besteht aus 2 Programmzweigen:

  • unternehmensWert:Mensch (uWM) mit Beratungs- und Unterstützungsleistungen in den 4 zentralen Handlungsfeldern Personalführung, Chancengleichheit und Diversity, Gesundheit sowie Wissen und Kompetenz und
  • unternehmensWert:Mensch plus (uWM plus) mit Beratungsleistungen zur Etablierung eines betrieblichen Lern- und Experimentierraums, der Unternehmensführungen und Beschäftigten gemeinsame Lern- und Entwicklungsprozesse für eine innovative Gestaltung des digitalen Wandels ermöglicht
Art der Förderung
  • Sie erhalten den Zuschuss im Programmzweig uWM als KMU ab 10 Beschäftigten in Höhe von 50 Prozent
  • als Kleinstunternehmen mit weniger als 10 Beschäftigten in Höhe von 80 Prozent des pauschalierten Beraterhöchstsatzes von EUR 1.000 netto je Beratungstag für maximal 10 Beratungstage
  • im Programmzweig uWM plus als KMU in Höhe von 80 Prozent des pauschalierten Beraterhöchstsatzes von EUR 1.000 netto je Beratungstag für maximal 12 Beratungstage
Wer wird gefördert?
  • Kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft
Voraussetzungen

Förderberechtigt sind Unternehmen, die folgende Kriterien erfüllen:

  • Sitz und Arbeitsstätte in Deutschland
  • Jahresumsatz geringer als 50 Mio. EUR oder Jahresbilanzsumme geringer als 43 Mio. EUR
  • mind. zweijähriges Bestehen des Unternehmens
  • weniger als 250 Beschäftigte
  • mind. eine/n sozialversicherungspflichtige/n Beschäftigte/n in Vollzeit (Die Berechnung erfolgt nach Jahresarbeitseinheiten, Teilzeitbeschäftigte können anteilig berücksichtigt werden.)
Antragsstellung
  • 1. Erstberatung
  • 2. Beratungsscheck
  • 3. Weiterführende Beratung
  • 4. Ergebnisgespräch
Informationen

 

 

Bei Fragen, sowie Anregungen können Sie gerne Johannes Rahm  kontaktieren. Teilen Sie uns gerne Ihre Erfahrungen mit den Förderprogrammen mit uns.

Alle Informationen sind ausschließlich zur allgemeinen und unverbindlichen Information ohne Anspruch auf Korrektheit und Vollständigkeit sowie ohne Gewähr anzusehen.

Bei detaillierten Fragen zu Fördermitteln des Freistaats, des Bundes und der Europäischen Union berät Sie der Förderlotse Bayern.

 

Stand: 16.12.2020

          Kontakt

          Postanschrift:

          Cluster-Initiative Forst und Holz in Bayern gGmbH

          Obere Hauptstraße 36

          85354 Freising

          Geschäftsführer:

          Alexander Bogner

          T +49 8161 96 995-63

          F +49 8161 96 995-79

          E post@cluster-forstholzbayern.de

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