Compliance-Richtlinie der Cluster-Initiative Forst Holz in Bayern gGmbH:
- Alles Handeln der Cluster gGmbH hat sich an den satzungsgemäß fest-geschriebenen Zwecken zu orientieren. Der Cluster bekennt sich zur Einhaltung der jeweils geltenden gesetzlichen und rechtlichen Vorschriften, der hier vorliegenden internen Richtlinie und orientiert sich bei seinem Handeln an den Werten der Integrität, Fairness sowie im Grundsatz der Transparenz.
- Der Cluster bekennt sich insbesondere zur konsequenten Einhaltung des nationalen und europäischen Kartellrechts und arbeitet ausschließlich im Einklang mit diesen Vorschriften. Er verpflichtet sich ferner, jedem kartell-rechtswidrigen Verhalten im Rahmen oder im Umfeld seiner satzungsgemäßen Aktivitäten aktiv entgegenzutreten.
- Die Führungskräfte haben für die Einhaltung der jeweils geltenden gesetzlichen und rechtlichen Vorschriften sowie der internen Richtlinie zu sorgen und wirken auf deren Einhaltung hin.
- Alle Führungskräfte und Mitarbeiter des Clusters sind verpflichtet, die oben genannten Regelungen sowie die einschlägigen gesetzlichen und rechtlichen Vorschriften einzuhalten. Sie sind insbesondere verpflichtet, solche Handlungen zu unterlassen, die zu einer Strafbarkeit oder Ordnungswidrigkeit wegen Betrugs, Untreue, Insolvenzstraftaten, Verstößen gegen Vorschriften zum Schutz des Wettbewerbs, Vorteilsgewährung oder Bestechlichkeit führen können.
Die Compliance-Richtlinie wurde von der Geschäftsführung am 2.8.22 verabschiedet und gilt seit dem 1.10.22.
Stand: 30.09.2022