Die Richtlinie „Förderung des Klimafreundlichen Bauens mit Holz“ wurde heute im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt am 04.03.2021 in Kraft. Unternehmen und Cluster-Organisationen können Anträge auf Zuwendungen ab sofort bei der Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe e. V. (FNR) einreichen.
Was wird gefördert?
Vor dem Hintergrund der aktuellen Herausforderungen des Sektors Forst und Holz zielt die Förderung auf eine beschleunigte Anpassung der Holzwirtschaft an die sich ändernde Rohstoffgrundlage, die Weiterentwicklung des Bauens mit Holz als wichtiges Marktsegment sowie die Überwindung der Strukturnachteile in der Holzwirtschaft. Die Förderung soll damit insbesondere zur Stabilisierung des Holzmarktes und dem Erhalt der Wettbewerbsfähigkeit des Sektors Forst und Holz beitragen.
Diese Zielsetzung wird durch eine Bezuschussung von gezielten Investitionen in folgenden Bereichen umgesetzt:
- Investitionen in die werterhaltende beziehungsweise wertsteigernde Nutzung von durch Kalamitätsereignisse unplanmäßig anfallenden Rundholzmengen (Kalamitätsholz),
- Investitionen zur vermehrten Nutzung von Laubholz und
- Investitionen zum Ausbau der Nutzung von Holz als Baustoff.
Von der Förderung in diesen Bereichen sollen perspektivisch auch die Betriebe der Forstwirtschaft profitieren, die in der aktuellen Schadenssituation kaum wirtschaftliche Anreize für die Waldbewirtschaftung finden.
Darüber hinaus soll die Förderung eine Lenkungswirkung in Bezug auf Digitalisierung, Ressourceneffizienz und Klimaschutz entfalten.
Wer wird gefördert?
Gefördert werden Unternehmen der Holzwirtschaft beziehungsweise Unternehmen, die mehr als 50 Prozent ihres jahresbezogenen Umsatzes durch unternehmerische Tätigkeit bspw. in der Produktion, dem Handel, Verarbeitung und/oder Reparatur von Holzprodukten erzielen. Dies umfasst beispielsweise Unternehmen der Sägeindustrie, Holzwerkstoffindustrie, Möbelindustrie, Holzpackmittelindustrie, Zimmereien, Holzbauunternehmen, Holz- und Zellstofferzeuger und den Holzgroßhandel.
Wie erfolgt die Förderung und wie hoch ist die Förderquote?
Die Zuwendung wird als Projektförderung auf Ausgabenbasis als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt. Die Zuwendungshöhe bemisst sich als Anteilfinanzierung jeweils nach den nachgewiesenen, zuwendungsfähigen Ausgaben. Die Beihilfeintensität ist wie folgt festgesetzt:
- höchstens 20 von Hundert der zuwendungsfähigen Ausgaben für Klein- und Kleinstunternehmen,
- höchstens 10 von Hundert der zuwendungsfähigen Ausgaben für mittlere Unternehmen sowie
- höchstens 10 von Hundert der zuwendungsfähigen Ausgaben für große Unternehmen.
Für Kleinst-, kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sind die Zuwendungen auf maximal 1 Million Euro pro Unternehmen und Investitionsvorhaben begrenzt.
Die Zuwendung wird großen Unternehmen als De-minimis-Beihilfe nach Maßgabe der Verordnung (EU) Nr. 1407/2013 gewährt. Die Gesamtsumme der einem einzigen großen Unternehmen (im Sinne von Artikel 2 Absatz 2 der Verordnung (EU) Nr. 1407/2013) gewährten De-minimis-Beihilfen darf 200.000 Euro bezogen auf einen Zeitraum von drei Steuerjahren nicht übersteigen.
Die Gewährung von Zuwendungen unterhalb von 2.000 Euro/Vorhaben erfolgt nicht (Bagatellgrenze).
Wie können Anträge gestellt werden?
Die Förderung von Maßnahmen kann bis zum 30. April 2021 beantragt werden.
Die Antragstellung erfolgt über das elektronische Online-Antragssystem (easy-Online). Easy-Online ist ein barrierefreies Internet-Portal zum Ausfüllen und Ausdrucken der Antragsformulare für Fördermittel des Bundes.
Der Antragsteller beantragt die Förderung vor Beginn des Vorhabens über das elektronische Online-Antragssystem easy-Online und reicht anschließend den vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Antrag im Original bei der BLE ein. Der Antrag ist erst mit dem schriftlichen Eingang in der BLE rechtsgültig gestellt.
Informationen
Fachliche Ansprechpartnerin bei der FNR:
Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe e.V.
Birgit Herrmann
Tel.: +49 3843 6930-333
Mail: b.herrmann(bei)fnr.de
Pressekontakt:
Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe e.V.
Martina Plothe
Tel.: +49 3843 6930-311
Mail: m.plothe(bei)fnr.de
Stand: 31.03.2021
Drucken
E-Mail
Seit fast 20 Jahren findet der Forstliche Unternehmertag in Freising um die Professur Forstliche Verfahrenstechnik der TUM in Partnerschaft mit dem Cluster Forst und Holz Bayern sowie dem Forstzentrum, statt. Und seit 5 Jahren existiert die enge Kooperation mit der Tagung "Ressource Holz" in Hundisburg bei Magdeburg mit dem Organisator Fraunhofer IFF.
Nachdem der Unternehmertag 2021 aufgrund Corona verschoben werden musste, haben die Organisatoren diese virtuelle Reihe mit vier Terminen für das Jahr 2021 umgesetzt. Ziel ist der Wissenstransfer an die deutschen Forstunternehmer als zentrales Bindeglied zwischen Forstwirtschaft und Holzabnehmer. Diese Verbindung zwischen den Beteiligten erfährt nun mit der Digitalisierung einen massiven Schub.
Weiterlesen
Drucken
E-Mail
Die virtuelle Veranstaltung ersetzt für das Corona-Jahr 2021 die sonst im jährlichen Wechsel statt-findende Tagung „Forstlichen Unternehmertag“ in Freising bzw. „Ressource Holz“ des Fraunhofer-Instituts für Fabrikbetrieb und-Automatisierung IFF in Magdeburg.
Weiterlesen
Drucken
E-Mail
RVR-Broschüre in aufbereiteter Form wieder in der FNR-Mediathek erhältlich
Plagt der Borkenkäfer unsere Wälder, wird auch die Frage nach der qualitativen Bewertung des befallenen Holzes laut. Mit der Rahmenvereinbarung für den Rohholzhandel (RVR) lässt sich diese beantworten. Die RVR liegt nun wieder als Broschüre in aufbereiteter Form bei der Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe e. V. (FNR) vor.
Die RVR-Broschüre fußt auf den Vereinbarungen der Dachverbände der Forst- und Holzwirtschaft – des Deutschen Forstwirtschaftsrates e. V. (DFWR) und des Deutschen Holzwirtschaftsrates e. V. (DHWR) – und dient als Instrument zur Holzsortierung.

Sortierhilfe für Forst- und Holzwirtschaft
Hat sich der Borkenkäfer frisch in den Baum eingebohrt oder sind seine Fraßgänge unter der Rinde bereits sichtbar? Die RVR-Broschüre gibt unter anderem Auskunft, wann etwa von rindenbrütenden Borkenkäfern befallenes Holz noch in die Qualität B sortiert werden kann und wann es in die minderwertigeren Klassen C oder D rutscht.
Handliche Broschüre und Merkblätter
Nun liegt die handliche Broschüre wieder vor – nachdem sie bereits im Juli in dritter Auflage erschienen und schnell vergriffen war – und kann wieder Waldbesitzenden, Förstern sowie Forst- und Holzunternehmen und Interessierten als wichtige Einschätzungs- und Sortierhilfe dienen.
Die aufbereitete RVR-Broschüre und die überarbeiteten Sortiermerkblätter für Stammholz können über die Mediathek der FNR bezogen oder auf der Webseite heruntergeladen werden.
Weiterführende Links
http://www.rvr-deutschland.de/
https://mediathek.fnr.de/rvr-merkblaetter.html
https://mediathek.fnr.de/rahmenvereinbarung-fuer-den-rohholzhandel-rvr.html
https://mediathek.fnr.de/
https://www.rvr-deutschland.de/struktur.php?id=47
Ansprechpartner
Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe e. V.
Dr. Gitte Hornemann
Tel.: +49 3843 6930-329
Mail: g.hornemann(bei)fnr.de
Pressekontakt
Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe e. V.
Martina Plothe
Tel.: +49 3843 6930-311
Mail: m.plothe(bei)fnr.de
Originalmeldung
Stand: 17.02.2021
Drucken
E-Mail
„Holznutzung ist aktiver Klimaschutz. Innovationen eröffnen Holz als Werkstoff und Energieträger neue Potenziale und Marktchancen – zum Beispiel im spannenden Feld der Bioökonomie, das Bayern Innovativ und der Cluster Forst und Holz gemeinsam vorantreiben.“
Weiterlesen
Drucken
E-Mail
Verwendung von Laubholz
Laubhölzer zeichnen sich gegenüber Nadelhölzern durch eine höhere Festigkeit und Steifigkeit aus. Dies erlaubt bei gleicher Leistungsfähigkeit der Bauteile die Reduzierung der Abmessungen und führt zu architektonisch interessanteren Bauwerken. Bei gleichen Bauteilquerschnitten sind Konstruktionen mit höherer Leistungsfähigkeit möglich, beispielsweise Überspannungen größerer Flächen oder die Erhöhung der Gesamtzahl der Geschosse eines Gebäudes.
Weiterlesen
Drucken
E-Mail
Nach nunmehr 5-jährigem Einsatz des Waldbrandgefahrenindex (WBI) liegen ausreichende Erfahrungen vor, um Modellartefakte zu identifizieren und zu bewerten. Ziel dieses Vorhabens ist es, den WBI praxistauglicher zu machen, damit Präventionsmaßnahmen der Forstbehörden zweckdienlicher als bisher unterstützt werden können.
Weiterlesen
Drucken
E-Mail
Schadholzaufarbeitung, Wiederaufforstung, Waldumbau: Private Waldbesitzer können sich auf den Webseiten der Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe e. V. (FNR) ab sofort über Möglichkeiten der finanziellen Förderung beim Waldbau und der Bewältigung der Schäden durch Extremwetterereignisse aus Mitteln des Bundes, der Länder und der EU informieren.
Weiterlesen
Drucken
E-Mail
Mit „Flora Incognita“ wird das Handy zum Bestimmungs-Schlüssel in der Hosentasche: Mittels Foto wird die umfangreiche Datenbank abgesucht und liefert das Ergebnis der unbekannten Pflanze.
Weiterlesen
Drucken
E-Mail