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Verlängert: BayFHolz

Anträge können weiter gestellt werden

Das Bayerische Holzbauförderprogramm, BayFHolz, wurde im Rahmen der Regierungserklärung "Klimaland Bayern" als Teil der staatlichen Klimastrategie ins Leben gerufen, um das Ziel der Klimaneutralität Bayerns bis 2040 zu unterstützen. Die Förderung konzentriert sich auf den Einsatz von Holz als nachwachsender Rohstoff, der CO2 langfristig bindet und energiebedingte CO2-Emissionen reduziert.

Das Förderprogramm unterstützt den Neubau, die Erweiterung und Aufstockung von Gebäuden kommunaler Gebietskörperschaften in Holzbauweise sowie mehrgeschossiger Wohngebäude in Holzbauweise. Kommunale Gebäude müssen eine Bruttogeschossfläche von mindestens 300 m2 im Neubau haben, während mehrgeschossige Wohngebäude der Gebäudeklassen 3, 4 und 5 mit mindestens drei Wohneinheiten und einer Bruttogeschossfläche von mindestens 300 m2 gefördert werden können.

Zuwendungsempfänger sind kommunale Gebietskörperschaften, natürliche und juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts. Die geförderten Gebäude müssen hauptsächlich aus Holz bestehen, und ein Nachweis über den Einsatz nachwachsender, kohlenstoffspeichernder Baustoffe ist erforderlich. Die geförderten Gebäude müssen den Energiestandard "Effizienzhausstandard 55" einhalten.

Die Förderung wird als Zuschuss gewährt und beträgt 500 Euro je Tonne der in den Holzbauelementen und Dämmstoffen gebundenen Kohlenstoffmenge. Die maximale Gesamtzuwendung beträgt 200.000 Euro je Baumaßnahme. Anträge können schriftlich oder elektronisch vor Beginn der Maßnahme bei der örtlich zuständigen Regierung eingereicht werden. Förderungen für bereits begonnene Vorhaben sind nicht möglich. Das Programm befindet sich in der Fortschreibung, und Anträge können weiterhin gestellt werden (Stand Juli 2023).

 

Informationen

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